BGH-Urteil kein Freifahrtschein für Ärzte

Der Grundsatzbeschluss des Bundesgerichtshofs hat für viel Wirbel gesorgt: Doch auch wenn sich Ärzte nicht strafbar machen, wenn sie Provisionen annehmen - berufsrechtlich verboten ist es trotzdem.

Von Monika Peichl

FRANKFURT/MAIN. Vertragsärzte sind keine Amtsträger und keine Beauftragten der Kassen. Diese Feststellung des Bundesgerichtshofs hat viele Fachjuristen überrascht.

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/vertragsarztrecht/?sid=816637

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Quelle: Ärzte Zeitung online,